- Eine erwachsene Person im öffentlichen Raum
- Menschen bei der Arbeit im öffentlichen Raum (z. B. Polizisten)
- Gruppen oder Versammlungen von Menschen (Feiern, Demonstrationen usw.)
Bedenken Sie jedoch, dass die Menschen voller Ängste sind, insbesondere in Großstädten. Sie könnten das Gefühl haben, dass ein Fotograf in ihren persönlichen Raum und ihre Privatsphäre eindringt. Sich den Menschen mit einem Lächeln, Höflichkeit und Vertrauen zu nähern, ist immer ein guter Ausgangspunkt. Manche Fotografen denken, dass man auf diese Weise keine spontanen, unerwarteten Momente oder Ausdrücke einfangen kann. In Wirklichkeit ist es so, dass Menschen, die sich an Ihre Anwesenheit gewöhnt haben, Sie oft vergessen. Sie müssen sich erst ihr Vertrauen und ihren Respekt verdienen und dann auf den Auslöser klicken!
Das Gesetz geht davon aus, dass die Einwilligung stillschweigend erteilt wurde, wenn die abgebildete Person vom Fotografen bezahlt wurde oder für die Fotosession bezahlt hat.
Es ist nicht legal, Menschen ohne ihre Zustimmung zu fotografieren:
- Menschen in ihrem privaten Raum
- Mönche in Klöstern
- Kinder (Erlaubnis der Eltern erforderlich)
- Von der Polizei festgenommene und zum Gericht transportierte Personen
In der Praxis hatten wir noch nie ein Problem mit der Fotografie von Menschen in Griechenland. Bei unseren Fotoexpeditionen kümmert sich Ihr Fotoguide um die Kommunikation mit den Einheimischen, wenn Sie deren Porträts fotografieren möchten. Wir fragen immer höflich nach, bevor wir das Porträt einer Person aufnehmen.
Architektur, Kunst, archäologische Stätten und Museen, Privateigentum, besondere Umweltreservate.
Das Fotografieren von öffentlichem Eigentum ist legal:
- Öffentliche Gebäude
- Die Fassade von Privatgebäuden, wenn sie vom öffentlichen Raum aus fotografiert wird und die Privatsphäre des Eigentümers nicht beeinträchtigt wird
- Kunstwerke im öffentlichen Raum (Skulpturen, Graffiti usw.)
- Die meisten archäologischen Stätten und öffentlichen Museen (mit Ausnahmen)
- In den meisten Kirchen wird sehr darauf geachtet, leise und diskret zu sein. Kein Blitz und keine Stative.
Fotografie in archäologischen Stätten und Museen
In archäologischen Stätten und den meisten Museen ist das Fotografieren mit einer Handkamera ohne Blitz erlaubt, solange die Fotos nicht für professionelle/kommerzielle Zwecke verwendet werden. Stative sind nicht erlaubt, und in den meisten Fällen werden Sie gebeten, Ihr Stativ am Eingang abzugeben, falls Sie eines dabei haben. In einigen Museen oder Bereichen ist das Fotografieren eingeschränkt.
Sie können beim Kulturministerium eine Genehmigung für gewerbliche Aufnahmen an archäologischen Stätten und in Museen erhalten. Dafür fallen besondere Gebühren an.
Eine allgemeine Museumsrichtlinie verbietet es Besuchern, antike Skulpturen zu fotografieren, wenn sich Menschen daneben befinden. Diese Einschränkung erfolgt aus Respekt vor den antiken Kunstwerken.
Fotografieren in besonderen Wildschutzgebieten
Das Fotografieren in Sondergebieten und Wildschutzgebieten ist ohne Sondergenehmigung nicht gestattet. Eine allgemeine Politik zum Schutz der Wildtiere hindert Besucher daran, die wilden Tiere in diesen Gebieten ohne Sondergenehmigung zu besuchen und zu fotografieren. Diese Einschränkung ist aus Respekt vor den Tieren sicher erstellt.
Fotografieren von Klöstern und Mönchen
Sie können Klöster fotografieren, aber beachten Sie, dass Sie möglicherweise eine Genehmigung des Kulturministeriums benötigen, um die Bilder zu veröffentlichen. Sie dürfen keine Mönche fotografieren! Aber Sie können höflich darum bitten! Bei unseren Fotoreisen kümmert sich Ihr Fotoführer um die Kommunikation mit den Mönchen.
Niemals Fotos von militärischen Einrichtungen machen
NIEMALS! Du wirst dich in echte Schwierigkeiten bringen!
Das Fotografieren von Privatgrundstücken oder sensiblen Bereichen ohne Genehmigung oder Lizenz ist nicht erlaubt:
- Innerhalb von Privatgebäuden
- Private Museen
- Militäreinrichtungen (NIEMALS!)
- Industriebetriebe
- Große Häfen
- Klöster (Sie müssen vorher fragen)
Veröffentlichung von Fotos
Gewerbliche Nutzung
Modell- und Eigentumsfreigaben sind für jede kommerzielle Verwendung der Fotos (Werbung usw.) erforderlich.
Redaktionelle Nutzung
Für die redaktionelle Nutzung sind möglicherweise Model & Property Releases erforderlich, aber das ist eine recht komplizierte Angelegenheit, bei der viele Parameter eine Rolle spielen. Generell gilt, dass die Gesetze zur Presse- und Kunstfreiheit durch das Recht auf Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte ausgeglichen werden.
Fotografien von Werken zeitgenössischer Künstler, die im öffentlichen Raum aufgenommen wurden (Skulpturen, Graffiti, Architektur usw.), sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Veröffentlichung dieser Fotos erfordert eine ausdrückliche Lizenz des Künstlers.
Gemeinsame Nutzung sozialer Medien
Das Hochladen von Fotos erkennbarer Personen ohne deren Zustimmung in soziale Medien gilt als Verarbeitung personenbezogener Daten und kann einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellen.
Straßenfotografen fotografieren Obdachlose ohne deren Zustimmung und laden diese Fotos dann in die sozialen Medien hoch. Diese Aktion könnte sich negativ auf die Persönlichkeit, das Leben und die Zukunft dieser unglücklichen Menschen auswirken. Wenn Sie kein professioneller Fotojournalist sind und wissen, was Sie tun, sollten Sie sich besser ein anderes Motiv suchen (oder einen anderen Weg finden, um ihnen zu helfen).
Drohnenfotografie und -videografie
Der Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen in Griechenland basiert auf dem Vorschlag für gemeinsame Regeln für den Betrieb von Drohnen in Europa die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit entwickelt wurde. Hier ist die griechische Umsetzung der Rechtlicher Rahmen für unbemannte Luftfahrtsysteme - UAS (auf Griechisch).
Kurz gesagt, die meisten Amateur- und professionellen Drohnenfotografen und -videofilmer werden sich für die "Offene Kategorie" (die Drohne wiegt weniger als 25 kg) mit den folgenden Anforderungen interessieren:
UAS Offene Kategorie
- Der Pilot muss direkten Blickkontakt mit der Drohne haben, wobei der maximale Abstand 500 m beträgt.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 m (400 Fuß)
- Der Betreiber ist dafür verantwortlich, einen sicheren seitlichen Abstand von mehr als 50 m zu Personen und Privatgrundstücken einzuhalten
- Der Betreiber muss beim Department of Aviation Authority registriert sein
Flüge sind verboten (oder erfordern eine Sondergenehmigung):
- In Sperrgebieten, wie sie in den Luftfahrtpublikationen der Luftfahrtbehörde ΥΠΑ (NOTAM) veröffentlicht sind.
- Weniger als 8 km von Flughäfen entfernt
- Im zivil oder militärisch kontrollierten Luftraum
- Über oder in der Nähe von militärischen Einrichtungen
- über oder in der Nähe von Industrieanlagen
- Über Sperrgebieten (z. B. Schulen, Krankenhäusern, Stadien, Gefängnissen usw.)
- über oder in der Nähe von städtischen Gebieten wie Dörfern, Städten und Gemeinden
- über oder in der Nähe von öffentlichen Gebäuden und Versorgungseinrichtungen
- Über oder in der Nähe von archäologischen Stätten
- In Naturschutzgebieten
- Flüge über eine Menschenansammlung oder mit einem seitlichen Abstand von weniger als 150 m
- Über 120 m (400ft) über dem Boden
- Außerhalb der direkten Sichtlinie
- Über oder innerhalb von 50 m von einer Person oder einem Privateigentum
- weiter als 500 m vom Drohnenbetreiber entfernt
Beachten Sie, dass es Gesetze zum Schutz der Privatsphäre, zum Hausfriedensbruch oder andere rechtliche Fragen geben kann, die von der Person, die die Drohne betreibt, berücksichtigt werden müssen.
Für Flüge über Menschenansammlungen sind eine spezielle Berufslizenz sowie Flugsicherheitsvorrichtungen (Fallschirme, Schaumstoff usw.) erforderlich.
Professionelle Betreiber
Professionelle Betreiber sind diejenigen, die die Drohne für kommerzielle Zwecke nutzen und die folgenden Anforderungen erfüllen müssen, um ihre Betreiberlizenz zu erhalten:
- Registrierung von Fachleuten
- Einzahlung (jährlich)
- Versicherung gegen Haftpflichtschäden
- Bestätigung der erforderlichen Kenntnisse über die grundlegenden Vorschriften des Luftverkehrs
- Gesundheitszeugnis (Klasse 3 Medizinische Tauglichkeit)
- Praktische Erfahrung, bescheinigt nach erfolgreicher Durchführung von vier (4) Starts/Landungen vor einem qualifizierten Ausbilder der Zivilluftfahrtbehörde
- Sehr gute Kenntnisse der griechischen Sprache
- Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache (ICAO English proficiency standard level 4)
- Angemessenes theoretisches Wissen über Luftfahrtthemen, das durch eine schriftliche Prüfung vor einem CAA-qualifizierten Ausbilder nachgewiesen wird
- Praktische Prüfung der Flugfähigkeit vor einem CAA-qualifizierten Ausbilder
- Über 18 Jahre alt
Wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihren Antrag zusammen mit allen oben genannten Unterlagen bei der CAA für Ihre professionelle Betreiberlizenz einreichen.
Ausländische Wirtschaftsbeteiligte
Die CAA kann von anderen Mitgliedstaaten der ICAO ausgestellte Zeugnisse/Lizenzen anerkennen und akzeptieren, wenn sie nach ähnlichen Kriterien ausgestellt wurden.